PMV berät zum Thema sehbehindertegerechte Gestaltung in der Planungsphase von Neu- und Umgestaltungen von Gebäuden, Außenanlagen, Verkehrsräumen und Informationsmaterialien. Eine Begutachtung von abgeschlossenen Bau- und Umgestaltungsvorhaben ist ebenfalls möglich, um nachzubessern und für neue Projekte zu lernen.
Beraten werden zum Beispiel Planer, Architekten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Bauherren sowie alle, die fachliche Unterstützung bei der sehebhindertengerechten Gestaltung von Lebensräumen und Informationsmedien benötigen.
Außenanlagen (z. B. öffentliche Plätze, Parks) und Verkehrsräume (z. B. Straßenbahn- und Bushaltestellen, Flughäfen, Bahnhöfe) sehbehindertengerecht zu gestalten, bedeutet v. a. eine Absicherung von Gefahrenstellen (Bahnsteigkanten, Übergänge zur Fahrbahn etc) und gute Orientierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Im Außenbereich, der durch viele zusätzliche Einflüsse, wie z. B. Geräuschkulisse und Wetter, geprägt ist, sollte eine eindeutige und klare …
Um ein Gebäude sehbehindertengerecht zu gestalten, muss eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigt werden. Die Besucher eines Gebäudes sollen sich gut zurecht finden und orientieren können. Dazu müssen zum Beispiel Markierungen, Wegweiser, Bodenindikatoren usw. kontrastreich gestaltet sein. Übergangsbereiche wie Treppen, Türen, Aufzüge müssen als potentielle Gefahrenstellen besonders gekennzeichnet werden. Bei der Gestaltung von Gebäuden kann bereits …
Informationsmedien sind zum Beispiel Flyer, Zeitschriften, Broschüren, Fahrpläne, Plakate, Wegweiser und alle anderen Medien, die Menschen anhand von Bildern oder Schriften informieren sollen. Bei der sehbehindertengerechten Gestaltung solcher Medien sind Farbwahl, Farbkombinationen, Schriftgrößen, Schriftarten, Anordnung von Bildern und Schriften und einiges mehr zu berücksichtigen. PMV berät bei der Neu- und Umgestaltung von Informationsmedien.